Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023
Bei der Landtagswahl in Niederösterreich konnte die Stimme
persönlich im zuständigen Wahllokal oder
mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Wohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Auch "Auslandsniederösterreicherinnen/Auslandsniederösterreicher " (Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz im Ausland, die einen Antrag auf Eintragung in die Landes-Wählerevidenz ihrer ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt haben) können die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Niederösterreichische Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen war, möglich:
Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (in vielen Gemeinden seit 1. Dezember 2022 möglich) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über eigene Plattformen z.B. www.wahlkartenantrag.at)
bis Mittwoch, 25. Jänner 2023
bis Freitag, 27. Jänner 2023, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 27. Jänner 2023, 12 Uhr
Der Versand der Wahlkarten begann knapp drei Wochen vor dem Wahltag.
Wählen mit Wahlkarte
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:
VOR (und AM) Wahltag per "Briefwahl"
Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 29. Jänner 2023, bis 6.30 Uhr , bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen (die Adresse ist auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Beispiele: Einwerfen der Wahlkarte in einen Briefkasten der Post, Aufgeben auf einer Postgeschäftsstelle oder direkt Abgeben bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde.
Amtlichen Stimmzettel und blaues Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
Wahlkuvert in Wahlkarte legen
(Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung ")
Wahlkarte zukleben
Wahlkarte in das voradressierte Überkuvert legen und dieses ebenfalls verschließen
AM Wahltag
Die verschlossene Wahlkarte konnte am Wahltag bis zum Wahlschluss im für die Wählerin/den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben werden(Briefwahl ).
Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer Wahlbehörde:
In einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in Niederösterreich (ACHTUNG: Nicht jedes Wahllokal war ein Wahlkarten-Wahllokal! Pro Gemeinde gab es mindestens ein Wahlkarten-Wahllokal.)
unbenützte Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!) sowie
Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis) mitbringen
Vor einer Sonderwahlbehörde bzw. "fliegenden Wahlkommission ", wenn der Besuch einer solchen von einer geh- bzw. transportunfähigen Person (z.B. wegen Krankheit oder Alters) oder von einer Person in Haft beantragt wurde
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , Wahlkarte , Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Niederösterreichische Landtagswahlordnung 1992 (LWO)
Letzte Aktualisierung: 29. Jänner 2023
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oesterreich.gv.at-Redaktion